Bitte lesen Sie die Geschäfts-/Lizenzbedingungen sorgfältig.

Lizenzvereinbarungen / Geschäftsbedingungen
für Bestellung, Installation und Benutzung von ScaleTrans
LIZENZBEDINGUNGEN / GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die folgende Lizenzvereinbarung wird zwischen Ihnen, dem Benutzer oder Lizenznehmer, und dem Entwickler dieses Softwareproduktes geschlossen. Um dieses Softwareprodukt zu installieren und zu benutzen, müssen Sie diesem Rechtsvertrag verbindlich zustimmen. Bitte lesen Sie dieses Dokument sorgfältig.

1)
In diesem Dokument wird die Sammlung binärer Dateien dieser Vertriebseinheit, jegliche zugehörige gedruckte Dokumentation und jegliches Speichermedium auf welchem alle oder einige der binären Dateien gespeichert sind als SOFTWAREPRODUKT oder kurz SOFTWARE bezeichnet. Jeder Teil dieser Vertriebseinheit ist Teil des Softwareproduktes. Diese Lizenzvereinbarung gilt sowohl für die Vertriebseinheit im Ganzen als auch für jede einzelne Datei, deren binäre Daten, jegliche gedruckte Dokumentation und jegliches Vertriebsmedium. Die Zusammensetzung dieser Vertriebseinheit darf weder verändert, noch darf das Softwareprodukt in Einzelteile aufgespalten werden.

2)
Dieses Softwareprodukt ist NICHT GENERELL KOSTENLOS. Es wird Ihnen bis auf weiteres gestattet, die unlizensierte, originale, unmodifizierte Version dieses Softwareproduktes ausschließlich privat zu nutzen, das heißt für nicht-kommerzielle Zwecke, in einem nicht-kommerziellen Kontext und einer nicht-kommerziellen Umgebung. Das Softwareprodukt ist NICHT KOSTENLOS und muss LIZENSIERT werden, wenn es für kommerzielle Zwecke, in einem kommerziellen Kontext oder einer kommerziellen Umgebung genutzt wird. Das unlizensierte Softwareprodukt darf auf einem Computer, welcher für kommerzielle Zwecke, in einem kommerziellen Kontext oder einer kommerziellen Umgebung genutzt wird weder installiert noch anderweitig darauf übertragen oder gespeichert werden.

2a)
Niemand darf für die unlizensierte Version des Softwareproduktes Geld verlangen. Sie dürfen weder das Softwareprodukt als Ganzes, noch Teile des Softwareproduktes an Dritte verleihen, vermieten oder verpachten, verleasen, sublizensieren, weiterreichen, gewinnbringend verkaufen oder anderweitig übergeben. Kein Teil des Softwareproduktes oder der Dokumentation darf ohne der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Entwicklers vervielfältigt, weitergereicht oder verarbeitet werden.

3)
Wenn dieses Softwareprodukt für kommerzielle Zwecke, in einem kommerziellen Kontext oder einer kommerziellen Umgebung betrieben oder installiert wird, so muss für jeden Computer, auf dem das Softwareprodukt installiert, anderweitig übertragen oder gespeichert wird eine Lizenz erworben werden. Wird das Softwareprodukt in einem Netzwerk oder auf einem fernbedienbaren Computer (bspw. "Remote Desktop") installiert oder gespeichert, so muss für jeden Computer, der Zugriff auf das Softwareprodukt hat, eine Lizenz erworben werden.

3a)
Wenn dieses Softwareprodukt zu kommerziellen Zwecken genutzt wird, oder wenn es auf einen oder mehreren Computern in einem kommerziellen Umfeld oder Netzwerk installiert, übertragen oder gespeichert wird, so muss entweder die entsprechende Anzahl GESCHÄFTSLIZENZEN oder eine BETRIEBSWEITE LIZENZ erworben werden.

3b)
Dieses Softwareprodukt kann auch mit ZEITLICH LIMITIERTEN LIZENZEN betrieben werden. Nachdem eine zeitlich limitierte Lizenz abgelaufen ist, muss diese vom Lizenznehmer selbständig entweder erneuert werden, oder das Softwareprodukt muss vollständig von dem Computer entfernt werden ohne weitere Aufforderung durch den Entwickler.

3c)
Jede Lizenz ist PERSONALISIERT auf eine natürliche Person oder im Falle einer Betriebsweiten Lizenz auf eine Firma oder Organisation und kann generell nicht übertragen werden. Sowohl das lizensierte Softwareprodukt als auch jegliche Information zur Lizensierung des Softwareproduktes (z.B. der Freischaltcode) muss geheimgehalten werden und darf neben dem Lizenznehmer nicht für Dritte zugänglich sein. Sie dürfen den Freischaltcode nicht re-lizensieren, reproduzieren oder jegliche Information über den Freischaltcode weiterreichen sofern nicht die ausdrückliche, schriftliche Genehmigung des Entwicklers vorliegt. Der Lizenznehmer ist haftbar für unautorisierte oder illegale Kopien des lizensierten Softwareproduktes, der Lizenz und jeglicher Information zur Lizensierung des Softwareproduktes (z.B. über den Freischaltcode).

4)
BETA-TEST VERSIONEN dieses Softwareproduktes sind ausschließlich für die interne Benutzung bestimmt. Sie dürfen weder das beta-test Softwareprodukt im Gesamten noch in Teilen an Dritte weiterreichen. Sie dürfen zu keiner Zeit vom Softwareprodukt generierte Ausgaben oder jegliche Informationen über das Softwareprodukt oder Fehler des Softwareproduktes an Dritte übermitteln, weder während der Testphase noch danach. Sie sind verpflichtet, das beta-test Softwareprodukt als Firmengeheimnis des Entwicklers anzusehen.

4a)
Sie dürfen die beta-test Version dieses Softwareproduktes nicht mehr benutzen, sobald die nächste offizielle Version des Softwareproduktes veröffentlicht wurde und Sie sind angehalten, sämtliche Kopien der beta-test Version des Softwareproduktes zu zerstören.

4b)
Sie sind in vollem Umfang haftbar für jeglichen Profitverlust, Nachteil im Wettbewerb oder andere nachteilige ökonomische Konsequenzen für den Entwickler, welche der Verletzung der Paragraphen §4 oder §4a zugeschrieben werden können.

5)
Das Softwareprodukt ist VERTRIEBEN "WIE ES IST". Es besteht absolut (a) kein Anspruch auf Support, (b) keine Garantie auf Funktionalität oder Korrektheit und (c) kein Anspruch auf Aktualisierungen oder Fehlerberichtigungen jeglicher Art. Für Fehlerberichte oder Vorschläge ist der Entwickler dankbar.

6)
Der Entwickler ist NICHT HAFTBAR für jeglichen Schaden am Betriebssystem, an anderer Software oder der Hardware, welcher direkt oder indirekt durch dieses Softwareprodukt entsteht. Ferner ist der Entwickler nicht haftbar für jegliche Kosten, Datenverlust, Profitverlust oder jegliche andere Art von Verlust welcher durch die Verwendung dieses Softwareproduktes entsteht. Sie verwenden das Softwareprodukt auf eigene Gefahr.
Dieses Softwareprodukt wurde gewissenhaft und nach bestem Wissen und Gewissen des Entwicklers hergestellt.

7)
Die Haftung des Entwicklers ist beschränkt auf den Betrag der Lizenzgebühren. Maßgebend ist die bei der Entstehung des Anspruchs geltende Gebühr ohne Umsatzsteuer.

8)
Alle RECHTE an diesem Softwareprodukt sowie das intellektuelle Eigentum verbleiben alleinig beim Entwickler. Sie dürfen dieses Softwareprodukt nicht rück-konstruieren (reverse engineer), decompilieren, disassemblieren oder sonstwie in ein menschenlesbares Format bringen. Sie dürfen dieses Softwareprodukt nicht modifizieren, adaptieren, übersetzen oder Nachahmungen oder Ableitungen entwickeln, welche auf dieser Software oder auf Teilen dieser Software beruhen.

9)
Sie dürfen die Rechte dieser Lizenzvereinbarung nicht übertragen.

10)
Diese Lizenzvereinbarung kann mit jeder Aktualisierung des Softwareproduktes oder Teilen des Softwareproduktes durch eine neuere Version der Lizenzvereinbarung ersetzt werden. Es ist möglicherweise notwendig, einer aktualisierten Lizenzvereinbarung zuzustimmen, um die neuere Version des Softwareproduktes zu benutzen. Die aktualisierte Lizenzvereinbarung bezieht sich nicht auf ältere Versionen des Softwareproduktes; früher geschlossene Lizenzvereinbarungen bleiben unberührt und behalten ihre Gültigkeit für die älteren, entsprechenden Versionen des Softwareproduktes.

11)
Die Ungültigkeit eines oder mehrerer Teile dieses Dokuments wirkt sich nicht auf die Gültigkeit irgendeines anderen Abschnittes aus.

12)
Sollten Teile dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein, oder die Rechtswirksamkeit nach Vertragsabschluss verloren haben, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Teile des Vertrages davon unberührt. Zusätzlich verpflichten sich die Vertragsparteien dazu, die rechtlich unwirksamen oder unwirksam gewordenen Vertragsteile durch Rechtswirksame zu ersetzen, die den unwirksamen oder unwirksam gewordenen Vertragsteilen im Hinblick auf ökonomische Konsequenzen bestmöglich entsprechen.

Durch die Installation oder die Nutzung dieses Softwareproduktes akzeptieren Sie diese Lizenzvereinbarung. Wenn Sie diese Lizenzvereinbarung ablehnen, so dürfen und können Sie dieses Softwareprodukt nicht benutzen und sind verpflichtet, alle Dateien unverzüglich von Ihrem Computer zu entfernen. Verletzungen der obigen Vertragsteile §§ 1, 2, 2a, 3, 3a, 3b, 3c, 4, 4a werden in jedem Fall straf- und/oder zivilrechtlich verfolgt.

Oliver Marr
http://www.otwesten.de/contact/
Waldbronn, Deutschland
Mai 2010

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